AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Gechäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Materiallieferungen sind die nachstehenden Bedingungen gültig, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen davon sind nur rechtskräftig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Die in den Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Mass- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. An von uns gefertigten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Plänen, Prototypen, Mustern, Modellen, Entwürfen und dergleichen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwertet, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Transportpauschale für frei Haus bzw. Baustelle soweit befahrbar, exkl. Montage, zuzüglich Mehrwertsteuer, Preisänderungen vorbehalten.

3. Lieferzeit und Termine
Die Lieferzeit beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten und Eingang über alle Bedingungen des Auftrages. Sie wird so bemessen, dass sie bei ungehindertem Abgang der Fabrikation mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann. Rohstoffmangel, Stromsperren, Streik oder durch höhere Gewalt verursachte Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb, wie in fremden Werken, von denen die Herstellung abhängig ist, befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen und berechtigen uns, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können nicht geltend gemacht werden.

4. Zahlungen
Prinzipiell liefern wir nur gegen Vorauskasse. Bei längeren guten Zahlungserfahrungen gewähren wir eine Zahlungsfrist von 10 Tagen, netto ohne Abzug. Diese kann bei Nichteinhaltung der 10 tägigen Zahlungsfrist jederzeit wieder auf Vorauszahlung geändert werden.
Ab dem 10 Tag Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% jährlich zu berechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Kommt der Käufer unserem Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir, wenn wir unsere Leistung bereits erbracht haben, berechtigt, noch nicht fällige oder gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen oder geeignete Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Kommt der Käufer mit einer Teilleistung so in Verzug, so sind wir berechtigt, die gesamte Restforderung sofort fällig zu stellen und mit Nachsetzen einer angemessenen Frist, verbunden mit einer Ablehnungsdrohung, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllen zu verlagen.
Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern, zurückbehalten oder mit Geldansprüchen aufrechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Versand und Gefahrenübertragung
Unabhängig von der Art des Versandes und wer dessen Kosten trägt, reist die Ware auf Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

6. Gewährleistung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund von Forschungsarbeiten und Erfahrungen unserer Lieferanten. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht vor eigenen Prüfungen und Untersuchungen, es sei denn, vertraglich ist die Verbindlichkeit derartiger Angaben und Auskünfte vereinbart. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
In jedem Fall gilt die Gewährleistung unserer Lieferanten. Die EiTherm GmbH bietet keine Gewährleistung, insbesondere bei Geschäftsaufgabe, Konkurs etc. unserer Lieferanten. Nachfolgend die Gewährleistung unserer Lieferanten: Bei Mängeln, die rechtzeitig gerügt worden sind, kann der Käufer nur Nachbesserung und, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, nur Ersatzlieferung verlangen. Ist die Mängelbeseitigung mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, so können wir sie ablehnen und der Käufer kann nur verlangen, dass die Vergütung angemessen herabgesetzt wird. Ist Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich oder schlagen sie fehl, so kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Anspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn und soweit wir bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes oder unserer Leistung vertraglich zugesichert haben. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nicht, es sei denn, die ausdrückliche Zusicherung einer Eigenschaft wurde zur Absicherung gegen derartige Schäden erteilt.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Garantiedauern ab Versanddatum:
Elektro- und Elektronikteile 1 Jahr
Behälter 3 Jahre

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die in seinem Vorbehalteigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzustellen ist.

8. Gebrauchsanweisung
Soweit die Waren werkseitig mit einer Gebrauchsanweisung geliefert werden - als Gebrauchsanweisung zählen Einbauanleitungen, anwendungsbezogene Richtlinien und Betriebsanleitungen -, sind diese genauestens zu beachten und bei Weitergabe oder Einbau der Ware an bzw. durch Dritte diesen auszuhändigen und für deren genaue Beachtung zu sorgen. Bei Nichtbeachtung und Verstoss gegen die in diesem Paragraphen dem Käufer obliegende Verpflichtung, entfällt jegliche Gewährleistungsverpflichtung und jeder weitergehende Schadenersatz.

9. Erfüllungsort ist unser Sitz.
EiTherm GmbH
Steinacker
CH-8723 Rufi

10. Technische Änderungen bleiben vorbehalten; Abbildungen sind Symbolfotos.

Stand:  01.07.2018